Die letzte große Verfassungsklage zum Thema Überwachung ist noch nicht endgültig entschieden (wobei die Tendenzen der einstweiligen Verfügungen ja eigentlich eine eindeutige Sprache sprechen, ich bin da zuversichtlich, ich hoffe da tut sich bald mal was, ansonsten hab ich am dem 1.1.09 nur noch Internet über VPN oder TOR (langsam...)), da bahnt sich auch schon der nächste Kracher an: unser heiß geliebte BKA-Gesetz.
Trotz der in letzter Minute noch eingebrachten, jedoch eher kosmetischen Änderungen wird der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) eine
Verfassungsklage in Karlsruhe einreichen, was ich angesichts der weit gehenden Befugnisse für das BKA für gerechtfertigt halte. Denn es mag ja stimmen, dass die dort beschlossenen Maßnahmen allesamt bereits in den Ländern erlaubt sind, Herr Schäuble lässt bei dieser Argumentation aber außer Acht, dass die Struktur von Bundes- und Länderpolizei grundverschieden ist und auch sein soll, das sagt nicht zuletzt schon das Grundgesetz Art. 30:
„Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der
staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz
keine andere Regelung trifft oder zulässt“
Die Übernahme diverser Aufgaben durch eine Polizei des Bundes mag zwar gerechtfertigt sein, aber ich möchte halt darauf hinweise, dass das kein wirkliches Argument ist, da es falsche Tatsachen suggeriert indem es dem Bund meint, dieselben Rechte einräumen zu können oder sogar zu müssen wie den Ländern.Die
einzelnen Aufgaben sind dabei eigentlich recht gut differenziert und eigentlich kann es gar nicht sein, dass der Bund auch nur annähernd dieselben Instrumente benötigt wie die Länder.
Nun gehört beispielsweise die Prävention zum Aufgabenbereich der Bundespolizei, von daher mag auf den ersten Blick eine Maßnahme wie der "Bundestrojaner" durch das BKA, auch wenn das genau genommen eine andere Behörde ist, vielleicht irgendwie gerechtfertigt sein, was die sekundäre Prävention angeht. Wenn man sich jedoch anschaut, was für eine Latte von Aktionen für diese Maßnahme angeschoben werden müssen, sieht das gleich ganz anders aus, zumal das Eindringen in die Wohnung nicht erlaubt ist, da steht Art. 13 GG vor und auch die Bedrohung muss ja enorm sein.
Nun sollte man sich aber nicht nur an diesem einen Punkt aufhängen, der Bundestrojaner ist nach dem Urteil des BVerG praktisch nicht mehr anwendbar in der Masse, abgesehen von den technischen Hürden, die mir bis heute niemand ausreden konnte. Denn die Trennung von Länder- und Bundespolizei ist ein Grundsatz in Deutschland, der andere, wohl wesentlich wichtigere, ist die Abgrenzung von Polizei und Geheimdienst, festgeschrieben im so genannte
"Polizei-Brief" der Minitärgouverneure von 1949.
Das Problem halte ich deshalb nicht in der Sache behaftet, sondern in der Art und Weise. Eine Online-Durchsuchung mag ebenso erlaubt sein wie eine Wohnungsdurchsuchung, sie darf allerdings nicht geheim sein. Von daher erscheint mir auch die immer wieder konstruierte Geschichte vom Abhören von "Terrorzellen" ein wenig abstrus und unrealistisch in diesem Zusammenhang, in der Mehrheit der Fälle dürfte eine einfach Beschlagnahmung der Computer die bessere Methode sein.
Aber wer sich hier darüber wundert, was denn die anderen Befugniserweiterungen sein könnten: Es wird in das bestehende BKA-Gesetz ein Artikel 3a eingefügt, der die Paragraphen 20a-20x enthält und unter der Überschrift "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" versehen ist - kann ja niemand was dagegen haben...
Ich empfehle trotzdem jedem,
sich diesen Abschnitt einmal zu Gemüte zu führen, vielleicht kann man dann das ein oder andere Argument besser nachvollziehen, es ist tatsächlich die totale Überwachungsmöglichkeit vorgesehen, ich sehe auf den ersten Blick keine Möglichkeit, diesem Moloch zu entkommen, wenn er einen haben will. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ein klar denkender Mensch, der dieses Papier gelesen hat, so etwas verabschieden kann.
Also ganz klar die nächste Verfassungsbeschwerde bitte, wenn es wieder so eine Massenaktion gibt wie für die VDS, bin ich auch wieder dabei. Aber abgesehen davon bin ich ganz klar dagegen, die von Herrn Schäuble zitierte rote Linie immer touchieren zu müssen, ein Sicherheitsabstand wird doch auch an anderen Stellen gefordert, warum nicht einmal mit gutem Beispiel voran gehen?